Für die Aufnahme zum Bachelorstudium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen
- Überweisung der Bewerbungsgebühr von 30 €
- Bestehen der geregelten Eignungsprüfung
- Ausreichende nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Die Eignungsprüfung gliedert sich in drei Stufen.
Einzureichende Unterlagen
Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal. Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen. Das Bewerbungsportal ist bis zum 06. Oktober 2025 geöffnet.
Für die Aufnahme zum Bachelorstudium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ein mit Namen versehenes Porträtfoto
- ein allgemeinärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis der bezahlten Anmeldegebühren von 30 € (Kopie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg)
- Am Tag der Prüfung der Kommission vorzulegen: Repertoireliste in siebenfacher Ausführung
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung
Bewerbungstermine
Das Bewerbungsportal zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für den Studienbeginn Sommersemester 2026 ist zwischen dem 23. April und dem 06. Oktober 2025 geöffnet.
Die Eignungsprüfungen sind dann wie folgt:
06.11.2025 EP Stufe I
07.11.2025 EP Stufe I
08.11.2025 EP Stufe I (optional, nach Menge der Anmeldungen)
27.11.2025 EP Stufe II
28.11.2025 EP Stufe II
29.11.2025 EP Stufe III
Bewerbungsgebühren
Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. Ein Beleg der Zahlung muss im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg):
Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX
Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben:
Bayerische Theaterakademie Gebühren für Eignungsprüfung (Musical) 7032 011 04-9 156501-9
Semestergebühren
Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.
Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studierendenwerk erhoben.
Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.
Ablauf der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung gliedert sich in drei Stufen: Eignungsprüfung Stufe I, Stufe II und Stufe III. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe II ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe III ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II.
Eignungsprüfung I – III
Die Prüfung findet in den Unterrichtsräumen der Theaterakademie im Prinzregententheater, Prinzregentenplatz 12 in München statt.
Zur Eignungsprüfung sind vorzubereiten:
- mindestens fünf Songs (davon mindestens einer in englischer Sprache; mindestens ein Musical-Song, älter als 1990); davon a.) eine Musicalszene (Dauer höchstens 5 Minuten, muss Song und Text enthalten, Tanz optional); davon b.) vier weitere Songs (höchstens ein Song aus dem Nicht-Musicalbereich)
- ein Volkslied a cappella (Tonart nach eigener Wahl)
- eine eigene Choreographie von mindestens einer Minute
- mindestens ein Schauspielmonolog in deutscher Sprache
- ein kurzer Prosatext bzw. ein Gedicht (alles auswendig vorzutragen)
- zwei Instrumentalstücke: entweder beide auf dem Klavier oder eines auf mitzubringendem Instrument, eines auf Klavier
- außerdem werden in Eignungsprüfungen Stufe III elementare Kenntnisse in Musikkunde/Gehörbildung (Bestimmen von Intervallen, Grundkenntniss in Harmonielehre) geprüft.
- Die Repertoireliste ist der Prüfungskommission zum Vortrag in 7-facher Ausfertigung als Kopie schriftlich vorzulegen!
Für alle Prüfungsrunden gilt:
Es stehen Pianist:innen der Akademie zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine:n eigenen Pianist:in mitzubringen.
Das Notenmaterial (ordentlich geklebt und gut lesbar; ggf. transponiert) ist zu allen Prüfungsrunden von der:dem Bewerber:in selbst mitzubringen.
Für die Bewegungsprüfungen ist Tanz- bzw. Trainingskleidung erforderlich.
Für die eigene Choreographie ist die Musik auf einem Tonträger (Smartphone, Anschlüsse sind vorhanden) mitzubringen.
Eignungsprüfung Stufe I
In der Eignungsprüfung Stufe I darf der:die Bewerber:in den ersten Vortrag auswählen. Die Prüfungskommission kann unterbrechen und entscheidet über weitere Vorträge. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe I mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Tanzprüfung findet in der Gruppe statt. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I berechtigt zur Teilnahme an der Eignungsprüfung Stufe II.
Eignungsprüfung Stufe II
Die Prüfungskommission trifft die Auswahl der Vorträge. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um stimmliche und musikalische Möglichkeiten sowie Spielfantasie und szenische Intelligenz der Bewerber*innen zu überprüfen. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe II mit „nicht bestanden“ bewertet. Es wird eine Musical-Choreographie in der Gruppe erarbeitet. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II berechtigt zur Teilnahme an Eignungsprüfung Stufe III.
Eignungsprüfung Stufe III
1. Vortrag eines Musical-Songs nach Wahl der Prüfungskommission aus dem mitgebrachten Material
2. Schauspiel-Gruppenimprovisation
3. Choreographie aus der Eignungsprüfung Stufe I und II ohne nochmalige Repetition geprüft
4. Instrumentalvortrag
5. Musikkunde/Gehörbildung
Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, die Bewerber:innen in allen Punkten zu prüfen. Eine Beratung ist nicht möglich!
Entscheidung über die Zulassung zum Studium:
Die Ergebnisse der Prüfungsrunden werden den Bewerber:innen am Ende der jeweiligen Runden mitgeteilt. Dies gilt ebenso für die Zulassung zum Studium. Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel zweimal wiederholt werden.
Die Regelstudienzeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts beträgt 6 Semester: Die ersten beiden Semester gelten als Probezeit im Sinne der Satzung der Hochschule für Musik und Theater München vom 13.03.2001.