Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzung zum Bachelorstudium ist eine bestandene Eignungsprüfung. Die Eignungsprüfung besteht aus drei Stufen. Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus, dass die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht vorliegen.
Folgende Unterlagen müssen über das Bewerberportal eingereicht / hochgeladen werden
Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal. Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen. Das Bewerbungsportal wird am 01.08.2025 geöffnet.
- Tabellarischer Lebenslauf (lückenloser Werdegang bis zum Zeitpunkt der Bewerbung) mit Passbild
- ein kurzes Motivationsschreiben (maximal eine DIN-A4-Seite; Schriftgröße 12), aus dem hervorgeht, aufgrund welcher spezifischen Kenntnisse, Interessen und Begabungen sich der:die Bewerber:in für den Bachelorstudiengang Regie – Musik- und Sprechtheater, performative Künste für besonders geeignet hält
- Konzeption eines Theaterprojekts: Hierbei kann es sich um die Regiekonzeption einer Szene eines Theatertextes (Sprech- oder Musiktheater) wie auch um Entwürfe anderer theatral-performativer Projekte handeln (maximal zwei DIN-A4-Seiten; Schriftgröße 12). Dem Konzept sind zwingend Bühnenbildentwürfe, Moodboards und Figurinen hinzuzufügen. Diese zählen nicht in die zwei Seiten mit hinein. Sollte es kein Werk aus dem gängigen Kanon sein, sind ggf. der Originaltext und die Strichfassung (der ausgewählten Szene) beizulegen.
- gegebenenfalls Nachweise (Praktikumszeugnisse etc.) über praktische Tätigkeiten am Theater und anderen Kultureinrichtungen
- Kopie des letzten Schul- oder Hochschulabschlusszeugnisses
- Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses oder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
- Erklärung, dass der eingereichte Aufsatz sowie die Konzeption selbständig angefertigt wurden
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Eignungsprüfung (30 €) durch Kopie des Kontoauszugs oder durch Bareinzahlungsbeleg
- Bei ausländischen Bewerber:innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern: Sprachzeugnis mit mindestens Niveau B1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation zu Beginn des Sommersemesters vorzulegen.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung
Bewerbungstermine
Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal.
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.
Das Bewerbungsportal wird am 01.08.2025 geöffnet.
Bewerbungsschluss: 22. September 2025
Eignungsprüfung 2. und 3. Stufe (vor Ort): 18.11.–20.11.2025
Studienbeginn: 09. März 2026
Ablauf der Eignungsprüfung
Erste Stufe der Eignungsprüfung
Die Prüfungskommission trifft unter den zugelassenen Bewerbungen eine Vorauswahl. Dazu werden die eingereichten Unterlagen von der Prüfungskommission im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils nach folgenden Kriterien bewertet:
- ästhetisch-künstlerische Valenz der eingereichten Konzeption
- praktische künstlerische Erfahrungen und persönlicher Werdegang
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Zweite Stufe der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht in der zweiten Stufe aus einem Gespräch (Dauer: ca. 20 Minuten). Gegenstand des Gesprächs ist vor allem das Theater- und Kulturverständnis des:der Kandidat:in. Insbesondere Fragestellungen zur Ästhetik gegenwärtigen Theaters und anderer Kulturtechniken, zur Kultur- wie Theatergeschichte, sowie zu aktuellen kulturpolitischen Themen sind möglich. Im Rahmen des Auswahlgesprächs wird auch die Diskursfähigkeit des:der Bewerber:in im Umgang mit interpretatorischen Fragen überprüft.
Dritte Stufe der Eignungsprüfung
Die dritte Stufe der Eignungsprüfung besteht aus einem Arbeitsseminar (Prüfungsdauer: ca. 30 Minuten). Insbesondere folgende Aufgaben können von der Prüfungskommission gestellt werden:
1. Mündliche Darlegung eines Regiekonzepts (vorbereitet) zu einem vorgegebenen Theatertext. Die zur Wahl stehenden Theatertexte werden mit der Einladung zur Eignungsprüfung bekannt gegeben. Bewertungskriterien: Sinnhaftigkeit und ästhetisch-künstlerische Valenz des Interpretationsansatzes, szenische Phantasie, Verständlichkeit und Effizienz der Darlegung, mündliche Ausdrucksfähigkeit.
2. Vorlage der Skizze eines Bühnenbildentwurfs zu dem unter Nr. 1 gewählten Werk (vorbereitet). Bewertungskriterien: Gestalterisches Vermögen, Stilempfinden, künstlerisch-technisches Können, Bildphantasie.
3. Praktische Arbeit an von der Prüfungskommission ausgewählten Szenen aus dem unter Nr. 1 gewählten Werk (die von der Prüfungskommission ausgewählten Szenen werden am Vorabend des Arbeitsseminars bekannt gegeben). Bewertungskriterien: Beobachten und Beschreiben von szenischen Vorgängen, Korrekturen, Sensibilität im Umgang mit Darsteller:innen.
Das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
Die ersten beiden an der Theaterakademie belegten Fachsemester gelten als Probezeit.
Für die Studienberatung stehen den Studierenden die Hauptfachlehrenden und die Dozierenden der einzelnen Fachgebiete zur Verfügung.
Semestergebühren
Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.
Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studierendenwerk erhoben.
Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.